DIE LINKE beantragt präzisere Wortwahl bei der Quote für bezahlbaren Wohnraum
Kurz nach der letzten Kommunalwahl beantragten CDU und SPD, die Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau bei Neubauvorhaben von vormals 20 Prozent künftig auf 20 bis 40 Prozent zu erhöhen. Je nach Quartiersstruktur, solle in der Regel der Anteil von bezahlbarem Wohnraum 30 Prozent betragen.
„Das hört sich zunächst einmal gut an, denn eine höhere Quote öffentlich geförderter Wohnraum ist angesichts der dramatischen Lage auf dem Aachener Wohnungsmarkt dringend nötig“, sagt Ellen Begolli, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion „allerdings muss dadurch letztlich auch wirklich mehr preiswerter Wohnraum entstehen, aber genau da liegt das Problem.“
„Die Quote wird seit dem Antrag der Groko nach Wohneinheiten berechnet“, führt Planungspolitiker Marc Beus aus. „Errichtet ein Investor nur Kleinstwohnungen, wird zwar die geforderte Quote bei den Wohneinheiten, nicht aber bei der Wohnfläche erreicht.“ DIE LINKE beantragt nun im Rat, den Wortlaut des Antrags von CDU und SPD zu ergänzen.
„Wenn die Groko wirklich ein Interesse daran hat, dass sich die Lage auf dem Aachener Wohnungsmarkt entspannt und mehr bezahlbarer Wohnraum in unterschiedlichen Wohnungsgrößen entsteht, müssten sie unseren Antrag begrüßen“, ergänzt Fraktionsvorsitzender Leo Deumens. „Gerade für Familien mit Kindern ist die Lage dramatisch. Die Miete für eine angemessen große Wohnung können sich immer weniger leisten.“ Darüber hinaus fordert DIE LINKE die Festsetzung von Vertragsstrafen für jeden vereinbarten Quadratmeter preiswerten Wohnraum, der nicht errichtet wird. „In letzter Zeit häufen sich die Beispiele, in denen Investoren versuchen die Abmachungen zu umgehen, das ist nicht hinnehmbar. Hier muss die Stadt ein klares Signal nach außen geben“, so Deumens weiter.
Das Photo stammt von Eugen Nosko und steht unter Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany-Lizenz.
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