Ratsanfrage: Hinweisschilder von Supermärkten an Ampeln und Verkehrsschildern
im Stadtbild entdeckt man seit einiger Zeit vermehrt Hinweisschilder von Supermärkten, die an Ampeln oder unter Verkehrsschildern angebracht sind.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
- Ist das Anbringen dieser Hinweisschilder im öffentlichen Straßenraum rechtlich zulässig, insbesondere an Ampeln oder unter Verkehrsschildern?
Falls nicht:
- Was unternimmt die Stadt, um die Schilder zeitnah entfernen zu lassen?
- Können Bußgelder verhängt werden? Falls ja, in welcher Höhe, und werden diese geltend gemacht?
Unsere Geschäftsstelle freut sich auf Sie
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