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Ratsanfrage: Jugendschutz vor Werbung der Bundeswehr

Nach übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, den Vornamen und die gegenwärtige Anschrift aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Allerdings können die Betroffenen der Datenübermittlung widersprechen. Sie sind auf dieses Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und im Oktober eines jeden Jahres durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.

Dieser Hinweis ist eine wichtige Aufgabe der Verwaltung zum Schutz von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Denn 120 Soldaten sind seit 1992 bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr ums Leben gekommen. Viele Opfer waren jünger als 25 Jahre, 20 töteten sich selbst. Die Zahl von Soldatinnen und Soldaten mit erkannten posttraumatischen Belastungsstörungen ist 2012 erneut gestiegen. Die wissenschaftliche Studie des Leiters des Instituts für Klinische Psychologie und Psychotherapie der TU Dresden schätzt die Dunkelziffer auf wenigstens Prozent, weil Betroffene „massive Barrieren“ wahrnehmen sich zu offenbaren. 20 Prozent der Soldatinnen und Soldaten gehen mit psychischen Vorerkrankungen in Einsätze mit dann vier- bis sechsfach erhöhtem Risiko einer Erkrankung nach dem Einsatz.

Die körperliche und seelische Gesundheit von Kindern zu fördern ist eine fundamentale Pflicht der Eltern (§ 1666 BGB); der Staat wacht darüber und bietet Hilfen an (Art. 6 GG), im Jugendhilferecht auch jungen Erwachsenen. Trotz der erheblichen Gefahren des Soldatenberufs für Leib, Leben und seelische Gesundheit vor allem junger Menschen erleichtert das Soldatengesetz, sie für einen Beruf des Tötens und Sterbens zu werben.

Hierzu stellt DIE LINKE folgende Fragen an die Verwaltung:

  1. Sieht die Verwaltung in der Verpflichtung, auf das Widerspruchsrecht gegen eine Datenübermittlung an die Bundeswehr hinzuweisen, eine wichtige Aufgabe des Jugendschutzes im Sinne einer Beratung junger Menschen und ihrer Eltern vor Gefahren für Leib, Leben und seelische Gesundheit?
  2. Wie viele Widersprüche gab es in Aachen nach Einführung der gesetzlichen Hinweispflicht?
  3. Wie kommt die Verwaltung der Hinweispflicht nach?
  4. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit, die Zugangseffizienz des Hinweises dadurch zu steigern, dass er Schülerinnen und Schülern etwa am Ende der 10. Klasse oder beim Schulabgang über die Schule mit besonderem Anschreiben übersandt wird?
  5. Falls eine solche Verwaltungspraxis nicht befürwortet wird: Würde die Verwaltung entsprechendes bürgerschaftliches Engagement für eine Information der Jugendlichen und ihrer Eltern über die Schulen unterstützen?

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