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Das Amt für Denkmalpflege der Stadt Aachen lehnt Anfragen auf Erlaubnis § 9 DSchG NRW für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden häufig ab, auch wenn diese nicht sichtbar sind und keinen großen Eingriff darstellen.

Es beruft sich dabei insbesondere auf die zuständige Fachbehörde, den Landschaftsverband Rheinland. Inzwischen gibt es jedoch etliche Gerichtsurteile, die den Antragstellern Recht geben und sogar auf dem denkmalgeschützten Roten Rathaus in Berlin befindet sich seit kurzem eine PV-Anlage.

Aus diesem Grund stellen wir folgende Fragen

  1. Welchen Anteil haben die denkmalgeschützten Gebäude an den im Solarkataster ausgewiesenen Gesamtflächen rot (sehr gut geeignet), orange (gut geeignet), gelb (geeignet) und blau (ungeeignet) in qm (Fläche) und Anzahl?
  2. Wie groß sind die bisher errichteten PV- und solarthermischen Anlagen in der Stadt Aachen nach Anzahl und Fläche und wie groß ist die darin enthaltene Anzahl bzw. Fläche denkmalgeschützter Gebäude?
  3. Wie groß ist die in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 vom Amt für Denkmalpflege der Stadt Aachen erlaubten und abgelehnten PV-Anlagen bzw. Wärmedämmungen nach Anzahl von Gebäuden und Fläche auf bzw. an denkmalgeschützten Gebäuden?
  4. Wie viele Gerichtsverfahren gab es nach Ablehnung in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und mit welchem Ausgang?
  5. Die derzeitige Ratsmehrheit in Aachen strebt 100% Erneuerbare Energie an. Ist dieses Ziel in der Stadt Aachen erreichbar, wenn die denkmalgeschützten Gebäude weitestgehend von Photovoltaik und Solarthermie ausgenommen werden?

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