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Ratsantrag: Höhere Ausgleichszahlungen bei Baumfällungen

Tim Hildmann

Die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen ermöglicht Ausgleichszahlungen für gefällte Bäume. Mit diesen Zahlungen übernimmt die Stadtverwaltung die Neupflanzungen. In aktuellen Bauprojekten wird häufig vom finanziellen Ausgleich Gebrauch gemacht. Entsprechend viele Baumfällungen werden durchgeführt, ohne dass direkt eine Ersatzpflanzung vorgenommen wird.

Die Ausgleichszahlung deckt jedoch lediglich die Kosten zur Anschaffung und Pflanzung des Baums. Das Erschließen neuer Standorte (unabhängig vom Aufwand) findet dabei zumeist keine Berücksichtigung. Gleiches gilt für die anfallenden Pflegekosten und die Auswirkungen auf das Klima und das Stadtbild. Entsprechend schwierig gestaltet sich das Durchführen von Ausgleichspflanzungen.

Will die Stadt ihr Ziel erreichen, in den kommenden Jahren 10.000 neue Bäume zu pflanzen, sollte der Erhalt des bestehenden Baumbestands oberste Priorität haben. In den Fällen, in denen ein Erhalt nicht möglich ist, muss zeitnah für Ersatz gesorgt werden. Da es insbesondere an neuen Baumstandorten mangelt, sind die Maßnahmen zur Erschließung neuer Standorte zu intensivieren. Die Verluste müssen ausgeglichen werden, bevor die Baumbilanz verbessert werden kann.

Aus diesem Grund beantragten wir die in der Baumschutzsatzung vorgesehenen Ausgleichszahlungen für gefällte Bäume an die tatsächlichen Kosten für Neupflanzungen anzupassen. Notwendige Entsiegelungen und aufwendige neue Baumscheiben sollen dabei ebenso berücksichtigt werden, wie die Kosten zum Schutz und zur Pflege der Bäume.

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