Für bezahlbare Mieten in der Innenstadt
DIE LINKE will Vorkaufsrecht für gewoge nutzen
Wechselt ein Grundstück den Besitzer, so gibt das Baugesetzbuch, dort wo das Allgemeinwohl es erfordert, der Stadt das Recht dem Käufer zuvorzukommen und das Grundstück zum gleichen Preis zu erwerben. „Wenn Grundstücke für sozialen Wohnungsbau oder die Wohnbebauung für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf genutzt werden sollen, darf die Stadt dies sogar im Dienste Dritter machen“, erläutert Marc Beus, planungspolitischer Sprecher der DIE LINKEDIE LINKE im Rat der Stadt Aachen, „So eine Dritte kann beispielsweise die Gemeinnützuge Wohnungsbaugesellschaft (gewoge) sein“.
DIE LINKE möchte diesen Handlungsrahmen anwenden und fordert das Vorkaufsrecht zugunsten der gewoge für den Bereich innerhalb des Alleenringes zu nutzen. „Gerade im Innenstadtbereich ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in besonderem Maße gestiegen“, führt Leo Deumens, Fraktionsvorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der Fraktion aus, „nicht zuletzt wurde auch durch das Aquis Plaza preiswerter Wohnraum vernichtet, für den kein Ausgleich geschaffen wurde.“
Das Bild stammt von David Smith und wurde unter der Creative-Commons-Lizenz „CC0 1.0 Verzicht auf das Copyright“ lizenziert.
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