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Als Homosexualität noch eine Straftat war

DIE LINKE fordert: Stadt soll über Entschädigungen informieren

Zwischen 1945 und 1994 wurden über 60.000 Männer in der Bundesrepublik Deutschland wegen einvernehmlicher homosexueller Kontakte verurteilt. Am 22. März 2017 beschloss der Bundestag die Urteile aufzuheben. „Seit Juli diesen Jahres steht den noch lebenden Opfern dieser Rechtssprechung eine Entschädigung zu“, führt Lasse Klopstein, Bezirksvertreter und Mitglied der , „allerdings ist dies kaum bekannt, so dass die Zahl der Antrage sehr überschaubar ist.“

„Diese Informationen wollen wir breiter streuen“ ergänzt Leo Deumens, Fraktionsvorsitzender der DIE LINKE im Stadtrat, „Wir haben eine gut arbeitende Leitstelle »Älter werden in Aachen«, es gibt Kontakte zu den Senioreneinrichtungen. Da sollte es doch ein leichtes sein, die Informationsmaterialen des Bundesamtes für Justiz publik zu machen, damit die Opfer entschädigt werden können.“

Weiterführende Hinweise

Auf der Webseite des BfJ finden sich alle wichtigen Informationen: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Rehabilitierung/Rehabilitierung_node.html

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) ist bei der Antragstellung behilflich und hat dazu eine kostenlose Hotline geschaltet: (0800) 175 2017 Weitere Infos unter: http://schwuleundalter.de/

Informationsflyer des Bundesamtes für Justiz

Der Antrag als pdf

 

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