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Gute Nachricht vom Gutachter

Radius um Störfallbetriebe deutlich kleiner

Marc Beus

Mit Hinweis auf die Nähe seines Gebäudes zu den Stawag-Gasballons und „Caratgas“ wurde im Jahr 2015 einem Bürger untersagt, seine Immobilie am Grünen Weg an eine Versammlungsstätte zu vermieten. Diese und andere Nutzungen, welche größeren Publikumsverkehr erwarten ließen, seien in einem Radius von 350 Metern um sogenannte Störfallbetriebe unzulässig. Dies hatte die Bezirksregierung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes seit 2011 zur Richtlinie erklärt.

Andere Betriebe im Umkreis, darunter auch Nutzungen mit größerem Publikumsverkehr, wie ein Supermarkt und die Diskothek Starfish, durften aber weitermachen wie bisher, begründet durch den Bestandsschutz.

DIE LINKE setzte das Thema auf die Tagesordnung des Planungsausschusses.

„Klärungsbedarf bestand hinsichtlich der Frage, warum sich die vielen Grundstückseigentümer im Umkreis der Störfallbetriebe dieser Richtlinie unterordnen müssen. Wäre es nicht eigentlich Aufgabe der Stadt, den tatsächlichen Abstandsradius festzustellen, schließlich wurden die Grundstücke unter ganz anderen Voraussetzungen erworben“, erklärt Marc Beus, planungspolitischer Sprecher der Fraktion.

Der Ausschuss gab daraufhin ein Gutachten in Auftrag, das nun vorliegt. Der einzuhaltende Abstandsradius fällt demnach deutlich kleiner aus als in der Pauschalbewertung der Bezirksregierung. Nutzungseinschränkungen, die durch Störfallbetriebe verursacht werden, bestehen aufgrund der neuen Risikobewertung kaum noch. „Einschränkungen, die durch das Planungsrecht ausgelöst werden, bestehen jedoch selbstverständlich weiter“, ergänzt Beus.

„Erfreulich ist auch, dass die Kosten für das Gutachten deutlich geringer ausgefallen sind als ursprünglich prognostiziert“, ergänzt Fraktionsvorsitzender Leo Deumens. „Anstelle der ursprünglich angenommenen 15.000 – 20.000 Euro hat die Stadt nun lediglich 6.000 Euro bezahlt, um für die Anrainer in dieser wichtigen Angelegenheit eine Klärung herbeizuführen.“

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