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Ratsanfrage zu Arbeitsbedingungen bei Zalando

Foto: S. Ferber

Die Ankündigung, dass ein großes, expandierendes Unternehmen - wie Zalando -  Interesse an einer Ansiedlung auf ‚Avantis’ bekundet und dadurch in unserer Region dringend benötigte Arbeitsplätze für weniger qualifizierte Arbeitnehmer/innen entstehen würden, ist erfreulich.

Allerdings geraten die Beschäftigungsverhältnisse - insbesondere im Internetversandhandel - in Bezug auf Tariftreue und zunehmende Leiharbeit immer häufiger in die öffentliche Kritik, wie letztlich bei Amazon.

Unseres Erachtens steht eine Kommune bei der Vergabe von städtischen Gewerbeflächen in der gesellschaftlichen Verantwortung ein besonderes Augenmerk auf die Arbeitsbedingungen der Unternehmen zu werfen und deren „Unternehmensphilosophie“ bei Entscheidungsprozessen mit zu berücksichtigen.

Aus diesem Grund haben wir heute folgende Ratsanfrage gestellt:

  1. Kann Zalando den Nachweis einer Tarifbindung an den Tarifvertrag des Einzelhandels erbringen?
  2. Gibt es bei Zalando Betriebsräte? Wenn nein, warum nicht?
  3. Ist es bei Zalando üblich mit sogenannten ‚Probearbeitsverhältnissen’ gezielt ‚Auftragsspitzen’ abzuarbeiten? Falls ja, in welcher Größenordnung und wie lange?
  4. Welche Regelungen gelten für befristete Beschäftigungsverhältnisse?
  5. Arbeitet Zalando mit Dienstleistungsunternehmen zusammen und beschäftigt Leiharbeitnehmer/innen? Falls ja, in welcher Größenordnung – prozentual verglichen mit der Stammbelegschaft?

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