Ratsantrag: Grabeland
Aachen, 18. September 2018
In verschiedenen Städten werden unbebaute städtische Grundstücke für hobbygärtnerische Nutzung verpachtet. Die Verträge sind jährlich kündbar, Aufbauten und mehrjährige Pflanzen sind nicht zulässig.
Durch die Vertragsgestaltung ist gewährleistet, dass die Grundstücke kurzfristig für eine mögliche Bebauung zur Verfügung stehen, zwischenzeitlich bieten die Flächen Einwohnerinnen und Einwohnern Möglichkeiten für naturnahe Freizeitgestaltung.
Daher beantragen wir, dass der Rat beschließen möge:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche unbebauten Grundstücke der Stadt Aachen als Grabeland verpachtet werden können.
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