Ratsantrag: Steuerbefreiung für Rettungshunde
Rettungshunde sind im Katastrophenschutz unverzichtbar. Die Ausbildung dieser Hunde im Dienst unserer Gesellschaft ist mit hohem Aufwand verbunden - zeitlich und finanziell. Vergleichbar mit den tierischen Hilfsgefährten, die dem Schutz und der Unterstützung von Personen mit Handicap dienen, um ihren Alltag weitestgehend selbstbestimmt zu bewältigen. Im Gegensatz zu diesen Hunden, müssen für Rettungshunde Steuern gezahlt werden. Zur Anerkennung des wichtigen Dienstes der Rettungshunde für unsere Gesellschaft, bitten wir um die Ausweitung der Steuerbefreiung auch auf diese tierischen Helfer.
Daher beantragten wir, ein Konzept zur Befreiung von Rettungshunden von der Hundesteuer zu erarbeiten.
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